AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, die den vorstehenden Verkaufsbedingungen zuwiderlaufen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

Angebote und Vertragsschluss
Produktmuster und Prospekte stellen lediglich unverbindliche Anschauungsunterlagen dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als annähernd. Hinsichtlich des Gewichts, Volumen bzw. Maßes unserer Ware gilt das bei der Absendung festgestellte Gewicht, Volumen bzw. Maß.

Angebote und Vertragsschluss
Sind Festpreise vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsabschluß aber vor Lieferung durch höhere Gewalt, Rohstoffoder Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Transportmittel-Beschaffung Kostenfaktoren ändern, soweit dies tatsächlich Auswirkungen auf unsere Kosten hat. Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

Preise
Sind Festpreise vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsabschluß aber vor Lieferung durch höhere Gewalt, Rohstoff oder Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Transportmittel-Beschaffung Kostenfaktoren ändern, soweit dies tatsächlich Auswirkungen auf unsere Kosten hat. Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferungen
Die von uns genannten Termine und Fristen sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wenn die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder wesentlich erschwert wurde, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvorhersehbare Ereignisse, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind. Der Ausfall eines Lieferanten berechtigt uns nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen, aber ebenfalls nicht erfüllt wurde. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht eine Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist. Wir haften wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug nur, wenn die Nichterfüllung oder Lieferverzug auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Soweit wir danach haften, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Lieferung erfolgt ab der jeweiligen Auslieferungsstelle, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unsere Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Zahlungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen nach erfolgter Lieferung mit ihrem Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nach, so gerät er ohne weitere Aufforderung zur Leistung in Verzug. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Unternehmer nach den Vorschriften des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird ein dem Kunden zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, von der vorerwähnten Einschränkung nicht erfasst. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB in der jeweiligen geltenden Fassung zu verlangen. Wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, für ausstehende Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer nach den Vorschriften des HGB, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle (Saldo-)Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind. Verarbeitung, Einbau oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit- )Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seiner Zahlungsverpflichtung nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir geben die abgetretene Forderung für den Fall frei, dass der realisierbare Wert der voraus abgetretenen Forderungen den gesicherten Anspruch um mehr als 10 % übersteigt. Der Käufer ermächtigt uns, die an uns abgetretenen Forderungen in unserem Namen zu Lasten des Käufers einzuziehen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Gewährleistung
Der Käufer hat, soweit er Unternehmer nach den Vorschriften des HGB ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts, zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei ist und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung festzustellen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Reklamationen und Mängelrügen werden dementsprechend nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, schriftlich oder per Telefax bei uns erfolgen. Der Käufer hat, soweit er nicht Unternehmer nach den Vorschriften des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Ware ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung festzustellen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Reklamation und Mängelrüge werden bei offenen Mängeln dementsprechend nur anerkannt, wenn sie spätestens zwei Wochen nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln, innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware bei uns erfolgen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsmäßigkeit der zugrundeliegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckt. Unter die Gewährleistung fallen nicht solche Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge nicht sachgemäßer Behandlung oder Lagerung oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorsehbaren, in typischer Weise eintretenden Schaden gegrenzt. Wir haften des weiteren nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungs- Gesetzes bleiben davon unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-Recht. Die Anwendung eines anderen Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-Recht als dem deutschen Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Beratung
Unsere anwendungstechnische Beratung entspricht unseren besten Kenntnissen und Erfahrungen. Sie enthebt den Käufer nicht von der Sorgfaltspflicht, unsere Empfehlungen für die Anwendung auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse durch eigene Versuche nachzuprüfen. Hinsichtlich der anwendungstechnischen Beratung, für die unsererseits kein besonderes Entgelt berechnet wird, haften wir nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Haftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §§ 5, 6 und 7 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit die Schadenersatzhaftung unsererseits aufgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Dillingen, wir behalten uns aber das Recht vor, den Kunden an seinem Sitz oder Niederlassung zu verklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen. Es wird drauf hingewiesen, dass Liefergegenstände gegebenenfalls nach deutschem Ausfuhrrecht genehmigungspflichtig sind bzw. Exportbeschränkungen der USA oder des Atomwaffen-Sperrvertrags unterliegen. Beim Export bzw. Weiterverkauf von Liefergegenständen sind diese Vorschriften zu beachten.

Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein Teil derselben unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Zewe